Widerlegungen von und mit G.O. Mueller (I): 'Gleichschaltung der Presse'

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MontyHall

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Jocelyne Lopez schrieb:
1. Im Grundgesetz Artikel 5 steht nichts davon, daß die Freiheit der Wissenschaft nur für solche Auffassungen gilt, die nach dem Geschmack irgendwelcher Leute hinreichend „schön und gut“ vorgetragen werden.

Da steht auch nicht, dass die Freiheit der Kunst nur für solche Kunst gilt, die nach dem Geschmack irgendwelcher Leute hinreichend „schön und gut“ vorgetragen wird. Dennoch hat kein Autor, kein Musiker, kein Maler das Recht darauf, dass sein Werk veröffentlicht oder ausgestellt wird. Wenn ein Maler keinen Galeristen findet, wenn ein Musiker keinen Plattenvertrag bekommt, dann ist das für ihn persönlich tragisch, aber so ist das Leben. Art. 5 GG garantiert lediglich die Freiheit des Künstlers, seine Kunst ohne Eingriff des Staates ausüben zu dürfen. Der Staat enthält sich damit einer Wertung und überlässt die Wertung, welche Kunst eine grössere verbreitung verdient dem "Kunstbetrieb". Gleiches gilt für die Wissenschaft. Welche wissenschaftlichen Theorien in der Öffentlichkeit diskutiert werden, wird nicht per Gesetz entschieden, sondern durch die bewährten Praktiken im Wissenschaftsbetrieb. Und da fällt ein schlechter Physiker ebenso durch, wie ein schlechter Maler bei den Galeristen und ein schlechter Musiker bei den Plattenfirmen.
 

stellarius

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MontyHall schrieb:
Und da fällt ein schlechter Physiker ebenso durch, wie ein schlechter Maler bei den Galeristen und ein schlechter Musiker bei den Plattenfirmen.
Aber deswegen hat sich so ein "schlechter Maler" an die "gute" Welt "gerächt"...
 
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