(Un)gleichzeitigkeit
Die absolute Gleichzeitigkeit zweier (oder mehreren) Emissionen (Ereignisse) erfolgt nur unter bestimmten Voraussetzungen, entweder zufällig oder synchronisiert (im Verborgenen).
Der gleichzeitige Empfang zweier Emissionen (unabhängig davon, ob sie selbst absolut gleichzeitig sind oder nicht) verlangt noch mehr Voraussetzungen, die Erfüllung noch strengerer Bedingungen.
Zwei an den Orten A und B gleichzeitig zueinander ausgestrahlte Lichtsignale mit derselben absoluten Geschwindigkeit (c) treffen sich in der geometrischen Mitte (M) der absolut ruhenden Strecke (s) (zwischen A und B) nach der gemeinsamen Lichtzeit: t = s / 2c
Die zwei Emissionspunkte (A und B) und der Empfangspunkt (M) werden vom Lichtvorgang als (zumindest momentan) absolut ruhend beschrieben, obwohl alle 3 Punkte sich auch (absolut) bewegen (könnten).
Zwei gleichzeitige Emissionen (Ereignisse) an den Orten A und B können auf halber absoluter Strecke (s / 2) dazwischen (im Mittelpunkt M) zugleich (nach der Zeit t = s / 2c) wahrgenommen (empfangen) werden, unabhängig von der (absoluten) Geschwindigkeit des Empfängers und der Emitter, wenn beide Signale dieselbe absolute Geschwindigkeit (c) haben.
Unter dieser Voraussetzung wird das Licht im selben absoluten Punkt (im selben absoluten Raumabstand s / 2 zum absoluten Emissionspunkt (A oder B) und im selben absoluten Zeitabstand zum absoluten Emissionsmoment (t = s / 2c) empfangen, unabhängig von der Bewegung des Empfängers. Die zusätzliche Bedingung ist, daß der absolut bewegte Empfänger (M') zum richtigen Zeitpunkt (t) am richtigen Ort (M) ist. Denn an jedem anderen Ort empfängt er das betreffende Lichtsignal entsprechend früher oder später als das andere. Und zu jedem anderen Zeitpunkt befindet er sich an einem anderen Ort außerhalb vom absoluten Mittelpunkt (M) der absoluten Strecke (s) zwischen den absolut ruhenden Emissionspunkte A und B (wobei er das betreffende Lichtsignal entsprechend früher oder später als das andere empfängt).
Im Allgemeinen könnte ein Beobachter gleich entfernte gleichzeitige Emissionen (Ereignisse) in seinem Eigensystem auch gleichzeitig empfangen (wahrnehmen), nur wenn er (sein System) absolut ruhend wäre, denn die absolute (Licht)Signalzeit ist abhängig von der Relativbewegung zwischen Beobachter und (Licht)Signal, bzw. von der relativen Lichtgeschwindigkeit, die denselben Wert hat wie die absolute Geschwindigkeit der Lichtübertragung.
Die in der SRT angenommene, unbegründete, erzwungene Gleichzeitigkeit in der Mitte des Eigensystems gilt (bei derselben LG in beiden Richtungen) nur wenn die Mitte des Eigensystems absolut ruhend ist! Die vom "relativ ruhenden" (also absolut bewegten) Empfänger gemessene und die vom Licht beschriebene absolute Lichtzeit sind nicht gleich, denn die Weglänge im Eigensystem und der Lichtweg im Universalraum sind verschieden. Die Weglänge im Eigensystem (als virtuelle Lichtstrecke) ist unabhängig von dessen Geschwindigkeit unverändert. Der absolute, reale Lichtweg im Universalraum ist jedoch abhängig von der relativen LG!
Nur wenn der relativ ruhende Beobachter (M) und der absolut bewegte Beobachter (M') nicht räumlich übereinstimmen empfangen sie gar nichts gleichzeitig.
Unter bestimmten relativistischen, virtuellen Bedingungen sollte angeblich eine relative Synchronizität wahrgenommen werden, dessen Trugbild jedoch irrtümlich für eine gültige Gleichzeitigkeit gehalten wird, ja sogar gleichberechtigt mit einer absoluten Ungleichzeitigkeit derselben Ereignisse. (Haarsträubend!)
In Wahrheit, unter bestimmten, günstigen, realen (irdischen) Umständen ist die virtuelle Wahrnehmung (erdnaher Ereignisse) äquivalent mit der absoluten Wirklichkeit - absolut gleichzeitige weitentfernte Emissionen werden mittig auch (als) gleichzeitig empfangen, denn ihre (Licht)Signale legen unterschiedlich lange absolute Strecken zurück mit entsprechend unterschiedlichen absoluten Geschwindigkeiten...
Die absolute Gleichzeitigkeit zweier (oder mehreren) Emissionen (Ereignisse) erfolgt nur unter bestimmten Voraussetzungen, entweder zufällig oder synchronisiert (im Verborgenen).
Der gleichzeitige Empfang zweier Emissionen (unabhängig davon, ob sie selbst absolut gleichzeitig sind oder nicht) verlangt noch mehr Voraussetzungen, die Erfüllung noch strengerer Bedingungen.
Zwei an den Orten A und B gleichzeitig zueinander ausgestrahlte Lichtsignale mit derselben absoluten Geschwindigkeit (c) treffen sich in der geometrischen Mitte (M) der absolut ruhenden Strecke (s) (zwischen A und B) nach der gemeinsamen Lichtzeit: t = s / 2c
Die zwei Emissionspunkte (A und B) und der Empfangspunkt (M) werden vom Lichtvorgang als (zumindest momentan) absolut ruhend beschrieben, obwohl alle 3 Punkte sich auch (absolut) bewegen (könnten).
Zwei gleichzeitige Emissionen (Ereignisse) an den Orten A und B können auf halber absoluter Strecke (s / 2) dazwischen (im Mittelpunkt M) zugleich (nach der Zeit t = s / 2c) wahrgenommen (empfangen) werden, unabhängig von der (absoluten) Geschwindigkeit des Empfängers und der Emitter, wenn beide Signale dieselbe absolute Geschwindigkeit (c) haben.
Unter dieser Voraussetzung wird das Licht im selben absoluten Punkt (im selben absoluten Raumabstand s / 2 zum absoluten Emissionspunkt (A oder B) und im selben absoluten Zeitabstand zum absoluten Emissionsmoment (t = s / 2c) empfangen, unabhängig von der Bewegung des Empfängers. Die zusätzliche Bedingung ist, daß der absolut bewegte Empfänger (M') zum richtigen Zeitpunkt (t) am richtigen Ort (M) ist. Denn an jedem anderen Ort empfängt er das betreffende Lichtsignal entsprechend früher oder später als das andere. Und zu jedem anderen Zeitpunkt befindet er sich an einem anderen Ort außerhalb vom absoluten Mittelpunkt (M) der absoluten Strecke (s) zwischen den absolut ruhenden Emissionspunkte A und B (wobei er das betreffende Lichtsignal entsprechend früher oder später als das andere empfängt).
Im Allgemeinen könnte ein Beobachter gleich entfernte gleichzeitige Emissionen (Ereignisse) in seinem Eigensystem auch gleichzeitig empfangen (wahrnehmen), nur wenn er (sein System) absolut ruhend wäre, denn die absolute (Licht)Signalzeit ist abhängig von der Relativbewegung zwischen Beobachter und (Licht)Signal, bzw. von der relativen Lichtgeschwindigkeit, die denselben Wert hat wie die absolute Geschwindigkeit der Lichtübertragung.
Die in der SRT angenommene, unbegründete, erzwungene Gleichzeitigkeit in der Mitte des Eigensystems gilt (bei derselben LG in beiden Richtungen) nur wenn die Mitte des Eigensystems absolut ruhend ist! Die vom "relativ ruhenden" (also absolut bewegten) Empfänger gemessene und die vom Licht beschriebene absolute Lichtzeit sind nicht gleich, denn die Weglänge im Eigensystem und der Lichtweg im Universalraum sind verschieden. Die Weglänge im Eigensystem (als virtuelle Lichtstrecke) ist unabhängig von dessen Geschwindigkeit unverändert. Der absolute, reale Lichtweg im Universalraum ist jedoch abhängig von der relativen LG!
Nur wenn der relativ ruhende Beobachter (M) und der absolut bewegte Beobachter (M') nicht räumlich übereinstimmen empfangen sie gar nichts gleichzeitig.
Unter bestimmten relativistischen, virtuellen Bedingungen sollte angeblich eine relative Synchronizität wahrgenommen werden, dessen Trugbild jedoch irrtümlich für eine gültige Gleichzeitigkeit gehalten wird, ja sogar gleichberechtigt mit einer absoluten Ungleichzeitigkeit derselben Ereignisse. (Haarsträubend!)
In Wahrheit, unter bestimmten, günstigen, realen (irdischen) Umständen ist die virtuelle Wahrnehmung (erdnaher Ereignisse) äquivalent mit der absoluten Wirklichkeit - absolut gleichzeitige weitentfernte Emissionen werden mittig auch (als) gleichzeitig empfangen, denn ihre (Licht)Signale legen unterschiedlich lange absolute Strecken zurück mit entsprechend unterschiedlichen absoluten Geschwindigkeiten...