Hallo Waubi
vielen Dank für deinen sehr intersanten Link!
wie ich in meinem ersten Beitrag s.o. geschrieben haben handelt es sich
nur im Aussenbereich gem. den Bebauungsplänen der Gemeinde! Ich kenne den Unterschied zwischen im Ort am Haus und ausserhalb des Ortskerns auf meinem Grundstück. Ich würde auch wenn nie im Ort sowas bauen wollen, allein wegen Seeing und Lichtverschmutzung.
Ich würde auch hier nicht posten, wenn ich was an meinem Haus basteln würde, das ist ja einfach dafür die rechtlichen Genehmigungen zu bekommen. Ich habe die rechtlichen Probleme ja nur im Aussenbereich.
Ich will damit auch nicht schroff
reagieren, nur damit es nochmal deutlich wird warum ich hier
und in vielen anderen Foren posten mit diesem rechtlichem Problem!
Es wäre schön wenn sich jemand wirklich im Baurecht in Sachsen im LKr. ASZ auskennt.
Aber selbstverständlich bin ich auch für alle anderen Infos dankbar!!!!
Ich beschäftige mich nicht auch erst seit gestern mit meinem Hobby.
Clear skies
Thomas