Na ja,
Akkorde bestehen ja auch aus mehreren Tönen und wirken strukturiert, weil es ja auch sind, mathematisch sogar. Dennoch sind sie irgendwie Entitäten, die recht einfach zu erstellen sind, mit ein paar Reglern auf Dehnung und Hall, fertig, heutzutage ein Kinderspiel dies gehaltvoll klingen zu lassen, wörtlich genommen sogar.
Davon 2-3 hintereinander kann Zufall sein, auch wenn super ähnlich konfiguriert, nämlich auf 'sphärisch' getrimmt, was ja bei ähnlicher Intention fast schon automatisch zu naheliegenden Resultaten führt, oder führen kann.
Die sind ja auch enorm gedehnt oder lang (zeitlich), da ist zwischendrin ja nix groß, keine Percussion, Saxophon, nikkes.
Bitte nicht missverstehen, ich möchte den Gehalt nicht schmälern, gebe nur zu bedenken, wie das auseinandergenommen werden könnte, das, was der gegnerische Anwalt dem Richter unterbreiten könnte.
Immer angesichts des kurzen Ausschnitts wohlgemerkt, in der Summe wäre die k. Höhe sowieso unstrittig.
Ich kann mir 2 Szenarien vorstellen, oder 3, hier allgemein formuliert.
Der eine Künstler ist von dem anderen inspiriert, kommt deswegen zu sehr ähnlichen Ergebnissen, unbewusst und ohne direkte Absicht. Da wird man die Länge und Details vergleichen, um gerecht zu entscheiden. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Der eine Künstler ist von von dem anderen inspiriert und baut voller Absicht kleine kopierte Teile ein, wohlwissend, dass ihm dafür keiner ein Fass aufmachen kann, da zu kurz. Denkt sich vielleicht, da kräht kein Hahn nach. Weiß, wie weit er gehen kann, ohne etwas zu befürchten.
Der eine Künstler kennt den anderen gar nicht, also dessen Werke nicht. Sollte die Ähnlichkeit zu lange und zu groß sein, wird man ihm einfach nicht glauben, trotz Zufall. Von Zufall wegen ist meistens aber die Ähnlichkeit nur kurz und oder nicht so groß. Freispruch in diesem Fall.
Jetzt gab es dergleichen ja schon tierisch oft. Die Richter haben da Erfahrungswerte, längst eingependelte Werte, Referenzen und Präzedenzfälle. Bleibt aber dennoch schwammig. Wird nach Fall entschieden, Revision meist offen.
Die GEMA erlaubt ihren Künstlern (Musikern) zum Beispiel einen Ausschnitt registrierter Werke selber zu veröffentlichen, ohne Gebühr zahlen zu müssen, was sonst auch der Urheber müsste. Ich weiß nicht mehr, ob 20 Sekunden, oder 11 oder 19, aber in dem Bereich. Finden die in diesem Fall unkritisch, greifen Nutzungsrechte noch nicht.
Das ist alles haarklein gängige Praxis, aber im Einzellfall lässt sich streiten und das Ergebnis kann je nach Richter unvorhersehbar sein.
Versuch nur mal einen Rechtsstreit mit jemanden in Russland oder gar China, hehe - da helfen auch internationale Verträge kaum weiter oder ein dickes Portemonnaie auch nicht. Wenn da ein Präfekt dem Richter die Entscheidung diktiert, machst'e gar nichts.
Bei etwas, was man selbst hierzulande verlieren kann, einfach vergessen...
Gruß,
Dgoe