Kibo hat einen interessanten Punkt aufgeworfen, den der Rechte und Pflichten der Kopien im Vergleich zum Original. Ich denke, es wird aber immer klar sein, welches Bewusstsein das Original und welches die Kopie ist (ausser, man fängt an, Kopien von der Kopie zu machen...). Es ist dann auch klar, dass die Kopie zum Zeitpunkt der Tat noch gar nicht existierte - sie hat bloss Erinnerungen an diese Zeit "geerbt". Man darf nicht vergessen, auch wenn die Kopie sich für die Original-Person hält - sie IST letztlich eine Kopie der Original-Person zu einem bestimmten Zeitpunkt. Problematischer ist die Frage, ob die Kopie Anspruch auf andere Elemente des Lebens des Originals hat. Das kann den Zugang zu Bankkonten oder einer Arbeitsstelle umfassen, aber auch z.B. Lebenspartner: die Kopie hätte dieselben Gefühle für den Lebenspartner wie das Original... Die Kopie wäre also zunächst nicht nur mittellos, sondern auch einsam: wie ein Mensch, der auf einen Schlag alles, was ihm etwas bedeutet verloren hat (erst noch: an einen Konkurrenten, der mit einem selbst identisch ist!). Ich sehe daraus folgenden Ausweg: vor dem Upload teilt die Original-Person ihren Besitz in zwei gleiche, faire Hälften, zwei "Pakete", nennen wir sie A und B. Nach dem Upload darf einer der beiden einen Umschlag ziehen, in dem sich entweder ein "A" oder ein "B" befindet. Da sowohl der Upload als auch das Original sich daran erinnern, dass es sich dabei um eine faire Aufteilung handelte, und die Chancen 50% waren, eines der beiden Pakete zu ziehen, könnten beide damit zufrieden sein.
@Mahananda: Ja, du hast recht. Man hat nicht wirklich das Bewusstsein des Wurms hochgeladen. Aber man hat sein Gehirn so simuliert, dass er sich wie das Original verhält - das ist schon mal ein beachtlicher Schritt hin zum Upload.