Hallo Brig,
leider ist die Antwort ernüchternd: "Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf Abfindung, wenn sie gekündigt werden."
Oftmals werden aber Abfindungen gezahlt, wenn die gekündigte Person auf den Klageweg verzichtet, weil der Arbeitgeber oftmals einen Reputationsschaden vermeiden möchte.
Und dazu gibt es 3 sehr wichtige Dinge:
1. Eine Klage führt immer dazu, dass das Vertrauenverhältnis zwischen Angestelltem und Arbeitgeber dauerhaft zerstört ist, d.h. auch wenn der Angestellte Recht erhält wird ihm gekündigt. Das ist nun in Deinem Falle anders, weil Dir bereits gekündigt wurde, gibt aber Deinem Arbeitgeber die Möglichkeit, dieses zerstörte Vertrauensverhältnis vorzubringen, welches sich nachteilig auf die Höhe einer allfälligen Abfindung auswirken dürfte.
2. Arbeitgeber nutzen trotz Verbotes selbstverständlich auch heute noch solche "Gentlement-Agreements", d.h. wenn Du Deinen Arbeitsgeber "zu viel ärgerst", kann es passieren, dass Du wegen dieser Gentlemen-Agreements in der Region auch bei der Konkurrenz keine Arbeit mehr findest.
3. Auch wenn sie verpönt oder gar verboten sind, so können im Abschlusszeugnis "Codes" verwendet werden. HR der Firma, bei der Du Dich neu bewirbst, kennt diese natürlich und wird Dich nicht in die engere Auswahl nehmen, ohne dass Du jemals erfahren wirst, warum.
Was ich sagen will: der Arbeitgeber sitzt leider am längeren Hebel. Typischerweise will man aber einem langjährigen Mitarbeitenden auch nicht Steine in den Weg legen, d.h. es lohnt sich, zwischen diesen Leitplanken Deine Möglichkeiten auszuloten. Codes und Gentlement-Agreements kommen typischerweise nur bei krassen Vorfällen zur Anwendung.
Bei mir war das im Jahre 2001 noch anders: von einer Abfindung war nie die Rede, aber das Management, welches diese Entlassungen selber übrigens nie gewollt hat, hat sich aktiv darum gekümmert, dass ich und noch eine weitere betroffene Person eine neue Stelle innerhalb der Firma erhalten haben. Das war auch für die Firma attraktiv, denn zum einen wollte man offenbar unser Know-How firmenintern erhalten und zum anderen konnte man bei der damaligen aus betrieblichen Gründen erfolgten Massenentlassung die Zahl der entlassenen Personen um zwei reduzieren. Bei den übrigen betroffenen Personen gelang die Vermittlung eines internen Wechsels indes leider nicht.
Ich will Dich nicht entmutigen, d.h. Du hast durchaus Möglichkeiten, aber wichtig scheint mir: ein Recht auf eine Abfindung gibt es nicht, ausser sie wurde in Deinem Arbeitsvertrag vereinbart. Und vor allem: es gibt vieles, was Du nun falsch machen kannst. Sei weise und vermeide das. Zumal man Dich kennt, wenn Du jahrzehntelang im selben Betrieb gearbeitet hast, was Deine Chancen wesentlich erhöht, dass Du intern oder bei der Konkurrenz eine gleichwertige Stelle erhalten kannst.
Freundliche Grüsse, Ralf