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ESA
Europas Weltraumorganisation wird 30 (2)

Zurück zum 1. Teil: Die ESA wird 30

ESA-Vertrag

Die Unterzeichnung des ESA-Vertrages in Paris am 30. Mai 1975. Foto: ESA

Euorpa

Europas erste Rakete: Europa - ein Misserfolg. Foto: ESA

Der Erfolg der europäischen Raumfahrt ist umso bemerkenswerter, als er vor dem Hintergrund divergierender Interessen zwischen Wissenschaft, Politik und Wirtschaft einerseits und den national geprägten Vorstellungen der verschiedenen europäischen Staaten andererseits zustande kam. Mit anderen Worten: Vor 40 Jahren war Europa noch in einer Lernphase. Das zeigte sich insbesondere daran, dass es zwei zwischenstaatliche europäische Organisationen für die Entwicklung und den Bau wissenschaftlicher Satelliten (ESRO) sowie die Entwicklung eigener Trägerraketen (ELDO) gab.

Paradoxerweise führte der erste erfolgreiche Satellitenstart der ESRO am 17. Mai 1968 zugleich in eine erste innere Krise der Organisation. Kernpunkt der Auseinandersetzungen war die Frage, ob neben Forschungssatelliten auch Anwendungssatelliten – in erster Linie für Telekommunikation und Meteorologie – entwickelt werden sollten, was die ESRO-Konvention jedoch strikt untersagte. Erst vier Jahre später, 1972, gelang der Durchbruch. Das Wissenschaftsprogramm blieb ein "Pflichtprogramm", an dem sich jeder Mitgliedsstaat (Belgien, Deutschland, Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Italien, Niederlande, Schweden, Schweiz, Spanien) mit einem nach seinem Bruttosozialprodukt bemessenen Beitrag beteiligen musste. Neu aufgenommen wurde als "Kürprogramm" ein Bereich für Anwendungssatelliten, an dem sich die Mitgliedsstaaten freiwillig beteiligen konnten.

Doch nicht nur die ESRO, auch die ELDO bereitete Sorgen. Sie errichtete Europas ersten Weltraumbahnhof in der australischen Wüste bei Woomera (Südaustralien) und begann 1964 mit der Entwicklung einer eigenen Trägerrakete, die bald den Namen EUROPA 1 erhielt. Nach einer Reihe von Fehlschlägen erfolgte der Wechsel nach Kourou in Französisch-Guyana. Dort waren die Bedingungen für den Einschuss eines Satelliten in den geostationären Orbit in 36.000 Kilometern Höhe über dem Äquator wesentlich günstiger. Doch auch der mit einer zusätzlichen Feststoff-Stufe erweiterten EUROPA II blieb der Erfolg versagt. Der einzige Start am 5. November 1971 misslang. 1973 wurde das Programm eingestellt, ohne das bereits angelaufene Studienprogramm einer verbesserten EUROPA III weiter verfolgen zu können. Damit hat die ELDO das eigentliche Ziel der EUROPA-Rakete, einen Satelliten in eine Erdumlaufbahn zu bringen, nicht erreicht.

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Die Politik war gefragt. Vor allem der konsequenten französischen Haltung ist es zu verdanken, dass noch im gleichen Jahr der Beschluss über die Entwicklung eines neuen Trägersystems "L 3 S – Lanceur de 3ème génération de substitution" gefasst wurde. Für Frankreich stellte der autonome Zugang zum Weltraum von Anfang an eine hohe strategische Bedeutung dar. Sein Misstrauen gegenüber dem Raumtransport-Monopol der beiden Großmächte war nicht unbegründet. Entgegen anfänglicher US-Zusagen, konnten die ersten geostationären Kommunikationssatelliten Europas, die deutsch-französischen Symphonie-Satelliten, mit einer amerikanischen Rakete erst gestartet werden, nachdem die Europäer zugesichert hatten, diese Systeme ausschließlich für experimentelle, nicht aber für operationelle kommerzielle Zwecke zu verwenden.

Am 31. Juli 1973 wurde auf der Ministerratskonferenz in Brüssel ein umfangreiches Raumfahrtpaket geschnürt, das die entscheidenden Weichenstellungen für ein sowohl erfolgreiches als auch zukunftsorientiertes Raumfahrtprogramm legte. An der Spitze stand die Entwicklung des Raumfahrtträgers "L 3 S". Er sollte unter dem Namen Ariane bald Furore machen und Europas Symbol für die Raumfahrt werden. Die Entwicklung der Ariane wurde der sich in Gründung befindlichen Europäischen Weltraumorganisation ESA übertragen, die schließlich aus der Fusion von ESRO und ELDO hervorging und offiziell am 31. Mai 1975 ihre Arbeit aufnahm.

Gründungsmitglieder der ESA waren 10 Staaten: Belgien, Deutschland, Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Italien, Niederlande, Schweden, Schweiz und Spanien. Noch im gleichen Jahr wurde Irland aufgenommen. Seither sind auch Österreich, Norwegen, Finnland, Portugal und Griechenland beigetreten. Mit der bevorstehenden Aufnahme von Luxemburg Ende des Jahres 2005 wird sich die Zahl der Mitglieder auf 17 erhöhen. Kanada ist über ein langfristiges Kooperationsabkommen an zahlreichen ESA-Programmen beteiligt, während Ungarn und Tschechien kürzlich ebenfalls eine Zusammenarbeit mit der ESA eingeleitet haben.

Aufgabe der ESA ist die Zusammenarbeit europäischer Staaten zu ausschließlich friedlichen Zwecken auf dem Gebiet der Weltraumforschung und -technologie. Große weltraumtechnische Programme im Infrastrukturbereich sind daher Bestandteil der ESA-Aktivitäten, wie die Entwicklung der Trägerfamilie Ariane und das Programm zur bemannten Raumfahrt, in dessen Rahmen die europäische Beteiligung an der Internationalen Raumstation durch das Columbus-Labormodul und durch Versorgungsflüge mit dem unbemannten Raumtransporter ATV (Automated Transfer Vehicle) verwirklicht werden.

Des Weiteren realisiert die Weltraumorganisation verschiedene Programme in den Bereichen Erforschung des Weltalls, Mikrogravitationsforschung, Transportsysteme, Erderkundung, Telekommunikation und Navigation. Alle Programme werden in der ESA europäisch organisiert und durchgeführt. Ohne diese qualifizierten Weltraumprogramme wären wir heute in Europa in der Telekommunikation und bei der Bewirtschaftung unserer Ressourcen auf fremde Hilfe angewiesen.

Die ESA spielt auch eine koordinierende Rolle, indem sie die von den Mitgliedsstaaten im nationalen Rahmen unternommenen Arbeiten verfolgt und, wenn möglich, in ihre Programme integriert. Zu den Aufgaben gehört ferner die Entwicklung innovativer Weltraumtechnologien, um Europa zu einer international wettbewerbsfähigen Raumfahrtindustrie zu verhelfen.

Der ESA steht im Jubiläumsjahr 2005 ein Budget von 2,977 Mrd. Euro zur Verfügung. Der Großteil des Geldes wird für Aufträge an die Industrie der Mitgliedstaaten ausgegeben. Das Vergabeverfahren stellt sicher, dass jeder Mitgliedsstaat aus seinen Investitionen einen angemessenen finanziellen und technologischen Rückfluss erhält.

Weiter zum dritten Teil: Ariane & Co. - eine europäische Erfolgsstory

 
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