Wenn ich beispielsweise einen Mondmeteoriten finde, wem
gehört er dann?
Diese Frage ist nicht so ohne Weiteres zu beantworten und hat schon Anwälte und
Gerichte beschäftigt. Jedes Land hat da individuelle Regeln. In Deutschland gibt
es, nach meinen Informationen, keine klare Rechtslage und auch Unterschiede
zwischen den Bundesländern.
So können Meteoriten wie ein entdeckter Schatz behandelt werden. In Bayern käme
es daher zur Teilung zwischen Finder und Grundstückseigentümer bzw. Staat. In
allen anderen Bundesländern würde das sogenannte "Schatzregal" greifen, nach dem
ein Gegenstand von besonderer wissenschaftlicher oder kultureller Bedeutung mit
seinem Auffinden automatisch und vollständig Eigentum des Landes wird.
Entschädigungen oder Belohnungen für den Finder sind dabei nicht immer
vorgesehen.
Der bekannte Meteorit "Neuschwanstein" wurde beispielsweise von Bayern als
"Schatz" behandelt. Der Freistaat hat den Findern eines Brockens dann ihre
Hälfte abgekauft. Ein zweiter Brocken von "Neuschwanstein" wurde tatsächlich
geteilt. Ein Deutscher, der einen weiteren Brocken von Neuschwanstein in
Österreich gefunden hatte, bekam den Meteoriten von einem deutschen Gericht
zunächst allein zugesprochen, nach einer Berufung kam es dann aber zum
Vergleich.
Ob ein Meteorit nun wirklich als "Schatz" zu behandeln ist, ist allerdings nicht
unumstritten: Schließlich gilt als Schatz nach Gesetz "eine Sache, die so lange
verborgen gelegen hat, dass der Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist". Ein
Meteorit kommt aber aus dem All, womit er eigentlich weder verborgen war, noch
einen Besitzer hat und somit dem Finder gehören würde.
In der Schweiz ist die Rechtslage eindeutig: Jeder gefundene Meteorit gehört dem
Kanton, in dem er gefunden wurde. Der Finder muss aber angemessen entschädigt
werden. (ds/3.
Februar 2016)
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