Das ist von Teleskop zu Teleskop verschieden. Oft haben beispielsweise
Institute, die an dem Bau des Teleskops oder eines Instrumentes
beteiligt waren, eine garantierte Beobachtungszeit. Auch wird oft der
Zugriff nur Astronomen aus solchen Ländern gestattet, die an der
Finanzierung beteiligt waren. In der Regel kommt ein Astronom aber über
das Schreiben eines Beobachtungsantrags nicht herum. Gerade bei großen
Teleskopen wie dem Hubble-Weltraumteleskop oder dem VLT ist der
Bedarf an Beobachtungszeit deutlich größer als das Angebot, so dass ein
Auswahlgremium die Anträge nach wissenschaftlichem Gehalt und
Machbarkeit begutachten muss und nur die besten Anträge durchkommen. (ds/22.
Juni 2006)
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